- Fördermöglichkeiten

Kampagne "Be Proud To Sing!"

Bis zu 350 Euro Werbekostenzuschuss stellt der Chorverband Rheinland-Pfalz für Aktionen zur Mitgliedergewinnung bereit – solange das Budget reicht.

Im Rahmen der Kampagne ‚Be Proud To Sing!‘ sollen sich Chöre und Chorvereine öffentlichkeitswirksam präsentieren – und das mit einem Werbekostenzuschuss zum Aktionstag von bis zu 350 Euro.

Ziel der WKZ-Aktion im ‚Jahr der Stimme‘ – die Stimme ist Instrument des Jahres – ist das Gewinnen neuer Mitglieder – sowohl aktiv Singende als auch Passive. Ob ein Aktionstag auf dem Marktplatz, mit einem Infostand in der Fußgängerzone oder eine Haus-zu-Haus-Werbeaktion in der Gemeinde – die Ausgestaltung und auch der Aktionszeitraum zur Umsetzung mit der Proud-To-Sing-Kampagne vor Ort liegen vollständig in den Händen der Chöre und Chorvereine. Mit einem speziell zusammengestellten WKZ-Werbemittelpaket aus Plakaten, Posten, Flyern und weiteren Materialien liefert der Chorverband die passende Ausstattung direkt mit – kostenlos versteht sich.

Um die Unterstützung zu erhalten, reicht es, einen kreativen Chorevent zu planen, die Kampagnen-Werbemittel zu bestellen und aktiv einzusetzen, und dann die Belege der entstandenen Kosten beim Chorverband Rheinland-Pfalz einzureichen. Vom Adresseindruck in die Flyer und deren Verteilung über die Kosten zusätzlicher Werbemittel für den eigenen Aktionstag bis hin zu Standmieten oder GEMA-Gebühren – werden die Ausgaben von bis zu 350 Euro im Rahmen der WKZ-Aktion übernommen.

Wichtig dabei: Der Zuschuss wird nur solange gewährt, wie das Budget reicht. Schnelles Handeln lohnt sich also, denn maßgebend ist die Reihenfolge der eingehenden Werbemittelbestellungen. Und: Die Kampagne ist exklusiv den Chören und Chorvereinen im Chorverband Rheinland-Pfalz vorbehalten.

Die Idee hinter der WKZ-Aktion ‚Be Proud To Sing!‘ ist so einfach wie wirkungsvoll: Chöre sollen sich zeigen – modern, offen, einladend. Mit frischen Ideen, kreativen Aktionen und einem klaren Ziel vor Augen: die Menschen für das Chorsingen zu begeistern.

‚Das Jahr der Stimme‘ bietet die perfekte Gelegenheit, aus dem Probenraum hinauszutreten und die eigene Begeisterung für die Chormusik mit anderen zu teilen.

Jetzt heißt es also: Mitmachen, kreativ werden und den eigenen Chor zum Publikumsmagneten machen. Denn wenn nicht jetzt, wann dann?

Einzige Voraussetzung: Die Mitgliedschaft des Chores im Chorverband Rheinland-Pfalz.

Werbemittel zur Aktion sind via E-Mail an geschaeftsstelle@cvrlp.de bestellbar. Der Werbekostenzuschuss wird exklusiv an Besteller der ausgewiesenen WKZ-Werbemittel ausgezahlt. Als Besteller des WKZ-Pakets ist der Chor/Chorverein automatisch für die Teilnahme an der Aktion registriert und wird unter https://ganzdeinchor.de auch auf der Seite unter einem gesonderten Link in der Navigation aufgeführt. Deshalb ist es erforderlich, auch den Namen des Chors oder des Chorvereins mit der Choradresse bei der Bestellung anzugeben.
Mehr zur WKZ-Aktion ist auch in der aktuellen Ausgabe 02/25 von ‚Singendes Land‘ zu erfahren.

Quelle: Singendes Land 25.06.2025

 

 

Fördermöglichkeiten durch den Chorverband Rheinland-Pfalz

Stand: 26.11.2024

Für förderwürdige Aktivitäten und Maßnahmen gelten die Förderrichtlinien, die vom Präsidium des Chorverbandes Rheinland-Pfalz am 20.09.2023 beschlossen und am 18.02.2024 ergänzt wurden.

Das Antragsverfahren erfolgt voll digital.

Hier finden Sie die Richtlinien zum Download: Förderrichtlinien des Chorverbandes Rheinland-Pfalz

Hier geht's zu den Online-Formularen: WebApp mit Online-Formularen

 

Die wichtigsten Punkte aus den Förderrichtlinien:

  • Es sind alle Mitgliedsorganisationen und Kreis-Chorverbände des Chorverbands Rheinland-Pfalz antragsberechtigt, die unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen: die Gemeinnützigkeit ist durch das Finanzamt anerkannt, der Mindestjahresbeitrag je aktivem Mitgleid beträgt 60 EUR.
  • Die Anträge auf Förderung müssen grundsätzlich vor der Durchführung der Maßnahme/des Projekts gestellt werden. Es gelten keine starren Antragsfristen.
  • Bei der Antragsstellung sind die zu erwartenden Ausgaben möglichst realistisch anzugeben. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der tatsächlich nachgewiesenen Ausgaben. 
  • Spätestens 8 Wochen nach Abschluss der Maßnahme/des Projekts soll die Abrechung vorgelegt werden. Dabei kann auf die Beigabe von Belegen verzichtet werden. Die Belege sind aber aufzubewahren.
  • Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt frühestens nach Prüfung der Abrechnungsunterlagen und grundsätzlich erst dann, wenn der Chorverband über die notwendigen Mittel verfügt.
  • Die maximale Zuschusshöhe je Mitgliedsorganisation/Chorverein beträgt 5.000 EUR pro Jahr.
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

 

Förderwürdig sind folgende Maßnahmen/Projekte:

1. Chor-Coaching

  • Beim Chor-Coaching handelt es sich um eine Aus- und Weiterbildungsmaßnahme für die Sängerinnen und Sänger eines Chors und deren Chorleitende.
  • Pro Jahr mindestens 3 bis maximal 12 Stunden.
  • Chor-Coaching durch die eigene Chorleitung werden nicht anerkannt.
  • Förderfähig: Honorar des Dozenten
  • Förderhöhe: maximal 75% des Honorars des Dozenten, jedoch maximal 50 EUR je Zeitstunde.
  • Weitere wichtige Informationen sind im Anhang der Förderrichtlinien des Chorverbandes Rheinland-Pfalz zu finden.

 

2. Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen

  • Dazu gehören Maßnahmen, die öffentlich, also auch für andere offen, sind, wie z.B. musikalische Workshops, Schulungen Chormanagement, Vorstands-Coaching.
  • Zu den anerkennungsfähigen Kosten gehören z.B. Honorare, Reise- und Verpflegungskosten für Dozenten/Referenten, Raumkosten, Kosten für Werbematerialien und Licht-/Ton- und Bühnentechnik und Kosten für Notenmaterial.
  • Die Ausgaben müssen für solche Maßnahmen, die von Mitgliedsorganisationen/Chorvereinen durchgeführt werden, mindestens eine Höhe von 500 EUR haben.
  • Förderhöhe für Mitgliedsorganisationen/Chorvereine: maximal 50% der anerkennungsfähigen Kosten, jedoch maximal 600 EUR.
  • Weitere wichtige Informationen sind in den Förderrichtlinien des Chorverbandes Rheinland-Pfalz zu finden. 

 

3. Konzertveranstaltungen/Veranstaltungen mit Konzertcharakter

  • Dazu gehören Konzerte und Chorwettbewerbe, die von Chören veranstaltet werden sowie konzertante Veranstaltungen und Feedbacksingen, die von den Kreis-Chorverbänden veranstaltet werden.
  • Zu den Anerkennungsfähigen Kosten gehören z.B. Honorare, Reise- und Verpflegungskosten für Solistenund Instrumentalisten oder Juroren, Raumkosten, Kosten für Werbematerialien und Licht-/Ton- und Bühnentechnik und ggf. Kosten für Notenmaterial.
  • Die Mindesthöhe der Ausgaben richtet sich nach der Art der Veranstaltung. Sie beträgt z.B. bei Konzerten von Chören mindestens 2.000 EUR.
  • Die Förderhöhe richtet sich ebenfalls nach der Art der Veranstaltung. Sie beträgt z.B. bei Konzerten von Chören max. 20% der anerkannten Ausgaben, maximal 2.500 EUR, jedoch maximal in der Höhe eines entstandenen Defizits. Voraussetzung für die Förderung ist das Erheben von Eintrittsgeldern.  
  • Weitere wichtige Informationen sind in den Förderrichtlinien des Chorverbandes Rheinland-Pfalz zu finden.

 

4. Förderung der Kinder- und Jugendchorarbeit

  • Kinder- und Jugendchöre auf Kreis-Ebene werden je Aktivitätsstunde (45 Minunten) bei Proben und Auftritten mit 50 EUR bezuschusst.
  • Aktivitäten zur musikalischen Förderung in Schulen (Chorklassen, Singpause etc.) werden mit max. 35% bezuschusst.
  • Weitere wichtige Informationen sind in den Förderrichtlinien des Chorverbandes Rheinland-Pfalz zu finden.

 

5. Teilnahme am Leistungssingen und Chorwettbewerben

  • Leistungssingen des Chorverbands Rheinland-Pfalz: Finanzielle Förderung ohne besonderen Antrag. Die genauen Modalitäten und die Höhe der Förderung legt das Gesamtpräsidium jeweils fest.
  • Landes-Chorwettbewerb: Pauschale Förderung von 500 EUR.
  • Deutscher Chorwettbewerb: Grundförderung von 500 EUR, zzgl. 30 EUR je Teilnehmendem, maximal jedoch 1.500 EUR.
  • Weitere wichtige Informationen sind in den Förderrichtlinien des Chorverbandes Rheinland-Pfalz zu finden.

 

6. Instrumentenbeschaffung

  • Dazu gehören Instrumente zur Durchführung der Proben- und Auftrittsarbeit.
  • Förderhöhe: 50% des Kaufpreises, jedoch max. 150 EUR je Anschaffung und max. 300 EUR pro Jahr.
  • Weitere wichtige Informationen sind in den Förderrichtlinien des Chorverbandes Rheinland-Pfalz zu finden.

 

7. Neugründungszuschuss

  • Voraussetzungen: Anmeldung durch den zuständigen Kreis-Chorverband und Nachweis eines tragfähigen Konzepts für den neu gegründeten Chor.
  • Förderhöhe: 500 EUR. Nach einem Jahr muss ein Tätigkeitsnachweis des Chors vorgelegt werden. 
  • Weitere wichtige Informationen sind in den Förderrichtlinien des Chorverbandes Rheinland-Pfalz zu finden.

 

Bundesmusikverband

Amateurmusik FONDS

Deutsche Chorjugend

Förderprogramm "Chorbegegnungen" für internationale Chorprojekte (Kinder- und Jugendchöre)

"Mit eurem Chor ins Ausland und dort auf andere begeisterte Sänger:innen treffen? Oder einen Chor nach Deutschland einladen? Ihr habt Lust, Neues zu lernen, den Horizont zu erweitern und wollt singen, singen, singen?

Mit unserem Förderprogramm Chorbegegnungen könnt ihr Zuschüsse für Begegnungen mit Chören aus dem Ausland bekommen! Als Zentralstelle des Bundes leitet die Deutsche Chorjugend Fördermittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) vom Bundesjugendministerium (BMFSFJ) an Chöre weiter.

Internationale Chorbegegnungen sind mit fast jedem Land der Erde möglich."

Infos

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Förderprogramme 

Datenbank

 

Mirkroförderprogramm

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt – DSEE – unterstützt mit ihrem Mikroförderprogramm gezielt kleinere Vorhaben, die ehrenamtliches Engagement stärken – besonders in strukturschwachen und ländlichen Regionen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen wie eingetragene Vereine, Stiftungen, gGmbHs oder kirchliche Einrichtungen. Eine Förderung ist bis zu einer Höhe von 1.500 Euro möglich, bei einem maximalen Projektvolumen von 10.000 Euro. Die DSEE trägt bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten.

Eine Online-Programmvorstellung, am 7. Juli in der Zeit von 17:00 Uhr bis 18:15 Uhr, gibt einen Überblick über das Antragsverfahren und bietet Raum für Fragen und Anregungen. Unter https://deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/veranstaltung/mikrofoerderprogramm-7-juli-2025 kann man sich zum Online-Workshop anmelden.

Gefördert werden Projekte, die Strukturen im Ehrenamt stärken, neue Mitwirkende gewinnen oder das Engagement sichtbar machen. Ob ein Workshop zur digitalen Vereinsverwaltung, ein gemeinsamer Ausflug als Zeichen der Anerkennung oder die Entwicklung barrierearmer Mitmachformate – die inhaltliche Bandbreite ist groß. Voraussetzung ist, dass das Projekt mindestens zwölf Wochen nach Antragstellung startet und bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres abgeschlossen ist.

Personalkosten sind nicht förderfähig, wohl aber Ausgaben für Honorare, Sachmittel oder Veranstaltungsdurchführung – etwa bei der Programmierung einer Website oder der Organisation einer Dankeschön-Feier. Ziel ist es, das freiwillige Engagement vor Ort dauerhaft zu stärken und weiterzuentwickeln.

Anträge können fortlaufend über das digitale Förderportal gestellt werden. Die DSEE stellt dafür ein einfaches Online-Verfahren zur Verfügung – inklusive Videoanleitungen und persönlicher Beratung. Wer sich engagiert, soll dabei nicht an bürokratischen Hürden scheitern.

Alle weiteren Informationen zum Mikroförderprogramm und zur Antragstellung sind unter https://deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/mikrofoerderprogramm nachzulesen.

 

Quelle: Singendes Land 27.06.2025 







Kreis-Chorverband Mayen e.V.