- Fördermöglichkeiten

Fördermöglichkeiten durch den Chorverband Rheinland-Pfalz

 

Förderung über die Förderrichtlinien des Chorverband Rheinland-Pfalz

Stand: 10.04.2026

Für förderwürdige Maßnahmen und Projket wurden vom Präsidium des Chorverbands Rheinland-Pfalz am 27.02.2026 neue Förderrichtlinen beschlossen, die ab dem 01.04.2026 gelten.

Die neuen Förderrichtlinen sind am Ende dieser Übersicht über einen Button als PDF herunterladbar.

 

Das Antragsverfahren erfolgt wahrscheinlich weiterhin digital erfolgen. Die entsprechenden Seite der Internetpräsenz des Chorverband RLP ist bisher noch noch nicht aktualisiert.

 

Die wichtigsten Punkte aus den Förderrichtlinien:

  • Antragsberechtigt sind alle Mitgliedsorganisationen und Kreis-Chorverbände des Chorverbandes Rheinland-Pfalz, sofern einige Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört z.B. der Nachweis der Gemeinnützigkeit und eine Zusicherung, dass die Finanzierung des Chorbetriebs nachhaltig durch Mitgliedsbeiträge oder sonstige Eigenmittel (Spenden, Sponsoring, kommunale Zuschüsse, usw.) gesichert ist. Der bisher geltende Mindestmitgliedsbeitrag pro aktivem Mitglied in Höhe von 60 EUR entfällt.
  • Die Anträge auf Förderung müssen grundsätzlich spätestens zwei Monate vor der Durchführung der Maßnahme/des Projekts gestellt werden. 
  • Die Förderung erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage der tatsächlich nachgewiesenen Ausgaben und - abhängig von der Art der Maßnahme/des Projekts - der Einnahmen.
  • Bei der Antragstellung sind die zu erwartenden Ausgaben und ggf. Einnahmen möglichst realistisch und präsize zu benennen. 
  • Bei Werbemaßnahmen und bei Berichterstattung über die Maßnahme/das Projekt ist auf die Unterstützung des Chorverband Rheinland-Pfalz hinzuweisen.
  • Spätestens 8 Wochen nach Abschluss der Maßnahme/des Projekts ist eine Abrechung mit Ausgaben und Einnahmen (einschließlich Sponsoring) vorzulegen. Dabei kann auf die Beigabe von Belegen verzichtet werden. Die Belege sind aber aufzubewahren.
  • Förderungen von Maßnahmen/Projekten, zu denen eine öffentliche Wiedergabe von Musiktiteln gehört (z.B. bei Konzerten), werden erst gewährt, wenn zusätzlich zur Abrechnung ein Nachweis über die GEMA-Lizensierung der Veranstaltung geführt wird. 
  • Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt frühestens nach Prüfung der Abrechnungsunterlagen und grundsätzlich erst dann, wenn der Chorverband über die notwendigen Mittel verfügt.
  • Die maximale Zuschusshöhe je Mitgliedsorganisation/Chorverein beträgt 5.000 EUR pro Jahr.
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

 

Förderwürdig sind folgende Maßnahmen/Projekte:

1. Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen

Dazu gehören Maßnahmen, die öffentlich sind, also auch für andere offen, wie z.B. musikalische Workshops, Schulungen Chormanagement, Vorstands-Coaching.

  • Zu den anerkennungsfähigen Kosten gehören z.B. Honorare, Reise- und Verpflegungskosten für Dozenten/Referenten, Raumkosten, Licht-/Ton-/Bühnentechnik sowie Kosten für Notenmaterial in direktem Zusammenhang mit der Veranstaltung.
  • Die Ausgaben müssen für solche Maßnahmen, die von Mitgliedsorganisationen/Chorvereinen durchgeführt werden, mindestens eine Höhe von 500 EUR betragen.
  • Förderhöhe für Mitgliedsorganisationen/Chorvereine beträgt maximal 50 % der anerkennungsfähigen Kosten, jedoch maximal 600 EUR.

Weitere Informationen dazu sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.

 

2. Probentage / Probenwochenenden

Dazu gehören Maßnahmen wie intensive Probentage, Workshops und Probenwochenenden mit qualifizierter Anleitung. Ergänzend können auch Maßnahmen gefördert werden, die den Zusammenhalt innerhalb der Chöre stärken und das gemeinsame Engagement fördern. Diese Förderung erstetzt und erweitert die bisherige Förderung über das Chor-Coaching.

Allgemeiner Hinweis:
Anerkennungsfähig sind Ausgaben, die zur Durchführung der Maßnahme notwendigerweise getätigt werden müssen.

  • Zu den anerkennungsfähigen Kosten gehören z.B. Honorare (eigene Chorleitung, externe/r Dozent/in) sowie Reise-, Übernachtungs-/Verpflegungskosten je Teilnehmer (Pauschalen nach Bundesreisekostengesetz). Statt Reisekosten bei eigener Anreise können auch Buskosten angegeben werden.  
  • Bei der Antragstellung sind Honorarverträge sowie ein Zeitplan beizufügen.
  • Honorare werden mit 50 % bezuschusst (eigene Chorleitung mit max. 50 EUR je Zeitstunde, externe/r Dozent/in mit max. 65 EUR je Zeitstunde). Andere Ausgaben werden mit 20 % bezuschusst.

Weitere Informationen dazu sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.

 

3. Konzertveranstaltungen/Veranstaltungen mit Konzertcharakter - Chorwettbewerbe - Feedback--Singen

3.1 Konzerte von Chören

Allgemeiner Hinweis: Zeltfeste, Freundschaftssingen etc. mit parallel stattfindendem Wirtschaftsbetrieb sind grundsätzlich nicht förderfähig.

  • Zu den anerkennungsfähigen Kosten gehören z.B. Kosten für Werbematerialien, Kosten Licht-/Ton-/Bühnentechnik, Honorare, Reise-/Reisenebenkosten für Solisten, Instrumentalisten, Gastchören/-ensembles, Ausgaben für Räume, Kosten für Notenmaterial in direktem Zusammenhang mit der Veranstaltung.
  • Die Ausgaben müssen mindestens eine Höhe von 2.000 EUR betragen.
  • Die Förderhöhe beträgt maximal 20 % der anerkannten Ausgaben, maximal 2.500 EUR, maximal in der Höhe eines entstandenen Defizits.

Weitere Informationen dazu sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.

 

3.2 Konzertante Großveranstaltungen der Kreis-Chorverbände

Informationen dazu sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.

 

3.3 Chorwettbewerb (Veranstalter Mitgliedschöre)

  • Zu den anerkennungsfähigen Kosten gehören z.B. Kosten für Werbematerialien, Kosten Licht-/Ton-/Bühnentechnik, Honorare für Juroren, Kosten für Preisgelder/Auszeichnung, Ausgaben für Räume
  • Die Ausgaben müssen mindestens eine Höhe von 2.000 EUR betragen.
  • Die Förderhöhe beträgt maximal 30 % der anerkannten Ausgaben, maximal 2.500 EUR

Weitere Informationen dazu sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.

 

3.4 Feedback-Singen (Veranstalter Kreis-Chorverbände)

Informationen dazu sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.

 

 

4. Förderung der Kinder- und Jugendchorarbeit

4.1 Förderung der Kinder- und Jugendchöre auf Kreis-Ebene

Gefördert werden regelmäßige Probenarbeit sowie öffentliche Auftritte von Kinder- und Jugendchören auf Kreis-Ebene.

  • Förderfähige Leistungen: Proben (à 45 Minuten) oder öffentliche Auftritte (à 45 Minuten). Eine regelmäßige Auftrittstätigkeit ist nachzuweisen.
  • Förderhöhe: 50 EUR je Aktivitätsstunde (45 Minuten), Höchstförderbetrag pro Kalenderjahr: 2.400 EUR

Weitere Informationen dazu sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.

 

4.2 Aktivitäten zur musikalischen Förderung in Schulen (Chorklassen, Singpause etc.)

Gefördert werden Projekte zur nachhaltigen gesanglichen Bildung von Kindern und Jugendlichen im schulischen Umfeld.

  • Vorlage einer Projektbeschreibung mit Zielsetzung und Zeitrahmen
  • Darstellung der Kooperation mit der jeweiligen Schule
  • Über die Gewährung der Höhe der Förderung entscheidet der Verbandsvorstand im Einzelfall.
  • Nachweis der tatsächlichen Durchführung

Weitere Informationen dazu sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.

 

4.3 Förderung von Jugendprojekten außerhalb der regulären Choraktivitäten.

Dazu gehören insbesondere Workshops zur musikalischen und persönlichen Weiterbildung, Ferienfreizeiten oder Projektwochen sowie kreative Chorprojekte, Musicals oder spezielle Auftrittsformate für junge Sängerinnen und Sänger.

  • Zu den Anerkennungsfähigen Kosten gehören z.B. Honorare für pädagogische oder musikalische Fachkräfte, Kosten für Räume, Materialkosten, Kosten für Verpflegung/Übernachtung/Anreise der Teilnehmenden sowie Aufwandsentschädigungen für betreuende Personen.
  • Die beantragende Organisation muss die Aktivitäten, Teilnehmerzahlen und entstandenen Kosten nach Abschluss der Maßnahme dokumentieren.
  • Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der Richtlinien für Kinder- und Jugendchorarbeit

Weitere Informationen dazu sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.

 

5. Teilnahme an Leistungssingen/Chorwettbewerben

  • Leistungssingen des Chorverbands Rheinland-Pfalz: Finanzielle Förderung ohne besonderen Antrag. Die genauen Modalitäten und die Höhe der Förderung legt das Gesamtpräsidium jeweils fest.
  • Landes-Chorwettbewerb: Pauschale Förderung von 500 EUR.
  • Deutscher Chorwettbewerb: Grundförderung von 500 EUR, zzgl. 30 EUR je Teilnehmendem, maximal jedoch 1.500 EUR.

Weitere Informationen dazu sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.

 

6. Instrumentenbeschaffung

  • Dazu gehören Instrumente zur Durchführung der Proben- und Auftrittsarbeit.
  • Förderhöhe: 50% des Kaufpreises, jedoch max. 250 EUR je Anschaffung und max. 500 EUR pro Jahr.

Weitere Informationen dazu sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.

 

7. Neugründungszuschuss

  • Voraussetzungen: Anmeldung durch den zuständigen Kreis-Chorverband und Nachweis eines tragfähigen Konzepts für den neu gegründeten Chor.
  • Förderhöhe: 500 EUR. Nach einem Jahr muss ein Tätigkeitsnachweis des Chors vorgelegt werden. 

Weitere Informationen dazu sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.

 

Rheinland-Pfalz fördert ehrenamtliche Kulturprojekte mit neuem Programm

Unkomplizierte Unterstützung für kulturelles Engagement – Rheinland-Pfalz hat ein Förderprogramm für ehrenamtliche Kleinprojekte aufgelegt.

Seit Juli 2025 gibt es ein Förderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz, zur Unterstützung kleiner Kunst- und Kulturprojekte in ehrenamtlicher Trägerschaft, wie es typischerweise auch Chorvereine sind. Mit dem Modellvorhaben ‚Ehrenamtliche kulturelle Kleinprojekte‘ reagiert das Kulturministerium auf den wachsenden Bedarf an kurzfristig verfügbaren, unbürokratischen Fördermitteln für gemeinnützige Kulturinitiativen – insbesondere im ländlichen Raum.

Gefördert werden Projekte wie Konzerte, Musical- oder Theateraufführungen, Lesungen oder Ausstellungen, die vor Ort in rheinland-pfälzischen Gemeinden stattfinden. Die Fördersummen reichen von 500 bis maximal 2.000 Euro je Projekt. Voraussetzung ist ein Eigenanteil von mindestens zehn Prozent der Gesamtkosten, die 10.000 Euro nicht überschreiten dürfen. Förderfähig sind unter anderem Künstlerhonorare, Reise- und Transportkosten, Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit oder die technische Ausstattung.

Die Antragstellung erfolgt digital über das Antragsportal der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur. Informationen hierzu sind unter https://www.kulturstiftung-rlp.de/geschaeftsstelle-mainz/projektfoerderung/antragstellung-1 nachzulesen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Kulturvereine mit Sitz im Land, sofern keine parallele Landesförderung im selben Kalenderjahr besteht. Pro Jahr kann jeweils ein Antrag gestellt werden. Die Antragstellung ist fortwährend möglich.

„Das kulturelle Leben in Rheinland-Pfalz ist stark von den zahlreichen ehrenamtlich geführten Kunst- und Kulturvereinen geprägt – besonders in den ländlichen Regionen, wo sie das kulturelle Angebot entscheidend bereichern. Dieses Engagement verdient unsere Anerkennung und Unterstützung. Im Rahmen der Kulturentwicklungsplanung haben wir einen deutlichen Bedarf an schnellen und unkomplizierten Fördermöglichkeiten für ehrenamtliche Akteurinnen und Akteure festgestellt. Mit dem neuen Förderprogramm wollen wir dieser Nachfrage gerecht werden“, erklärt Kulturministerin Katharina Binz.

Das Programm ist zunächst als Modellversuch bis Ende 2026 angelegt. Eine Evaluation im Anschluss soll Aufschluss darüber geben, ob und in welcher Form eine Verstetigung sinnvoll ist.

Quelle: Singendes Land 01.08.2025

Bundesmusikverband

Amateurmusik FONDS

Deutsche Chorjugend

Förderprogramm "Chorbegegnungen" für internationale Chorprojekte (Kinder- und Jugendchöre)

"Mit eurem Chor ins Ausland und dort auf andere begeisterte Sänger:innen treffen? Oder einen Chor nach Deutschland einladen? Ihr habt Lust, Neues zu lernen, den Horizont zu erweitern und wollt singen, singen, singen?

Mit unserem Förderprogramm Chorbegegnungen könnt ihr Zuschüsse für Begegnungen mit Chören aus dem Ausland bekommen! Als Zentralstelle des Bundes leitet die Deutsche Chorjugend Fördermittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) vom Bundesjugendministerium (BMFSFJ) an Chöre weiter.

Internationale Chorbegegnungen sind mit fast jedem Land der Erde möglich."

Infos

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Förderprogramme 

Datenbank

 

Mirkroförderprogramm

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt – DSEE – unterstützt mit ihrem Mikroförderprogramm gezielt kleinere Vorhaben, die ehrenamtliches Engagement stärken – besonders in strukturschwachen und ländlichen Regionen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen wie eingetragene Vereine, Stiftungen, gGmbHs oder kirchliche Einrichtungen. Eine Förderung ist bis zu einer Höhe von 1.500 Euro möglich, bei einem maximalen Projektvolumen von 10.000 Euro. Die DSEE trägt bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten.

Eine Online-Programmvorstellung, am 7. Juli in der Zeit von 17:00 Uhr bis 18:15 Uhr, gibt einen Überblick über das Antragsverfahren und bietet Raum für Fragen und Anregungen. Unter https://deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/veranstaltung/mikrofoerderprogramm-7-juli-2025 kann man sich zum Online-Workshop anmelden.

Gefördert werden Projekte, die Strukturen im Ehrenamt stärken, neue Mitwirkende gewinnen oder das Engagement sichtbar machen. Ob ein Workshop zur digitalen Vereinsverwaltung, ein gemeinsamer Ausflug als Zeichen der Anerkennung oder die Entwicklung barrierearmer Mitmachformate – die inhaltliche Bandbreite ist groß. Voraussetzung ist, dass das Projekt mindestens zwölf Wochen nach Antragstellung startet und bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres abgeschlossen ist.

Personalkosten sind nicht förderfähig, wohl aber Ausgaben für Honorare, Sachmittel oder Veranstaltungsdurchführung – etwa bei der Programmierung einer Website oder der Organisation einer Dankeschön-Feier. Ziel ist es, das freiwillige Engagement vor Ort dauerhaft zu stärken und weiterzuentwickeln.

Anträge können fortlaufend über das digitale Förderportal gestellt werden. Die DSEE stellt dafür ein einfaches Online-Verfahren zur Verfügung – inklusive Videoanleitungen und persönlicher Beratung. Wer sich engagiert, soll dabei nicht an bürokratischen Hürden scheitern.

Alle weiteren Informationen zum Mikroförderprogramm und zur Antragstellung sind unter https://deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/mikrofoerderprogramm nachzulesen.

Quelle: Singendes Land 27.06.2025 







Kreis-Chorverband Mayen e.V.