Förderung über die Förderrichtlinien des Chorverband Rheinland-Pfalz
Stand: 10.04.2026
Für förderwürdige Maßnahmen und Projket wurden vom Präsidium des Chorverbands Rheinland-Pfalz am 27.02.2026 neue Förderrichtlinen beschlossen, die ab dem 01.04.2026 gelten.
Die neuen Förderrichtlinen sind am Ende dieser Übersicht über einen Button als PDF herunterladbar.
Das Antragsverfahren erfolgt wahrscheinlich weiterhin digital erfolgen. Die entsprechenden Seite der Internetpräsenz des Chorverband RLP ist bisher noch noch nicht aktualisiert.
Die wichtigsten Punkte aus den Förderrichtlinien:
Förderwürdig sind folgende Maßnahmen/Projekte:
1. Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
Dazu gehören Maßnahmen, die öffentlich sind, also auch für andere offen, wie z.B. musikalische Workshops, Schulungen Chormanagement, Vorstands-Coaching.
Weitere Informationen dazu sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.
2. Probentage / Probenwochenenden
Dazu gehören Maßnahmen wie intensive Probentage, Workshops und Probenwochenenden mit qualifizierter Anleitung. Ergänzend können auch Maßnahmen gefördert werden, die den Zusammenhalt innerhalb der Chöre stärken und das gemeinsame Engagement fördern. Diese Förderung erstetzt und erweitert die bisherige Förderung über das Chor-Coaching.
Allgemeiner Hinweis:
Anerkennungsfähig sind Ausgaben, die zur Durchführung der Maßnahme notwendigerweise getätigt werden müssen.
Weitere Informationen dazu sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.
3. Konzertveranstaltungen/Veranstaltungen mit Konzertcharakter - Chorwettbewerbe - Feedback--Singen
3.1 Konzerte von Chören
Allgemeiner Hinweis: Zeltfeste, Freundschaftssingen etc. mit parallel stattfindendem Wirtschaftsbetrieb sind grundsätzlich nicht förderfähig.
Weitere Informationen dazu sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.
3.2 Konzertante Großveranstaltungen der Kreis-Chorverbände
Informationen dazu sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.
3.3 Chorwettbewerb (Veranstalter Mitgliedschöre)
Weitere Informationen dazu sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.
3.4 Feedback-Singen (Veranstalter Kreis-Chorverbände)
Informationen dazu sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.
4. Förderung der Kinder- und Jugendchorarbeit
4.1 Förderung der Kinder- und Jugendchöre auf Kreis-Ebene
Gefördert werden regelmäßige Probenarbeit sowie öffentliche Auftritte von Kinder- und Jugendchören auf Kreis-Ebene.
Weitere Informationen dazu sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.
4.2 Aktivitäten zur musikalischen Förderung in Schulen (Chorklassen, Singpause etc.)
Gefördert werden Projekte zur nachhaltigen gesanglichen Bildung von Kindern und Jugendlichen im schulischen Umfeld.
Weitere Informationen dazu sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.
4.3 Förderung von Jugendprojekten außerhalb der regulären Choraktivitäten.
Dazu gehören insbesondere Workshops zur musikalischen und persönlichen Weiterbildung, Ferienfreizeiten oder Projektwochen sowie kreative Chorprojekte, Musicals oder spezielle Auftrittsformate für junge Sängerinnen und Sänger.
Weitere Informationen dazu sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.
5. Teilnahme an Leistungssingen/Chorwettbewerben
Weitere Informationen dazu sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.
6. Instrumentenbeschaffung
Weitere Informationen dazu sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.
7. Neugründungszuschuss
Weitere Informationen dazu sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.
Unkomplizierte Unterstützung für kulturelles Engagement – Rheinland-Pfalz hat ein Förderprogramm für ehrenamtliche Kleinprojekte aufgelegt.
Seit Juli 2025 gibt es ein Förderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz, zur Unterstützung kleiner Kunst- und Kulturprojekte in ehrenamtlicher Trägerschaft, wie es typischerweise auch Chorvereine sind. Mit dem Modellvorhaben ‚Ehrenamtliche kulturelle Kleinprojekte‘ reagiert das Kulturministerium auf den wachsenden Bedarf an kurzfristig verfügbaren, unbürokratischen Fördermitteln für gemeinnützige Kulturinitiativen – insbesondere im ländlichen Raum.
Gefördert werden Projekte wie Konzerte, Musical- oder Theateraufführungen, Lesungen oder Ausstellungen, die vor Ort in rheinland-pfälzischen Gemeinden stattfinden. Die Fördersummen reichen von 500 bis maximal 2.000 Euro je Projekt. Voraussetzung ist ein Eigenanteil von mindestens zehn Prozent der Gesamtkosten, die 10.000 Euro nicht überschreiten dürfen. Förderfähig sind unter anderem Künstlerhonorare, Reise- und Transportkosten, Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit oder die technische Ausstattung.
Die Antragstellung erfolgt digital über das Antragsportal der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur. Informationen hierzu sind unter https://www.kulturstiftung-rlp.de/geschaeftsstelle-mainz/projektfoerderung/antragstellung-1 nachzulesen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Kulturvereine mit Sitz im Land, sofern keine parallele Landesförderung im selben Kalenderjahr besteht. Pro Jahr kann jeweils ein Antrag gestellt werden. Die Antragstellung ist fortwährend möglich.
„Das kulturelle Leben in Rheinland-Pfalz ist stark von den zahlreichen ehrenamtlich geführten Kunst- und Kulturvereinen geprägt – besonders in den ländlichen Regionen, wo sie das kulturelle Angebot entscheidend bereichern. Dieses Engagement verdient unsere Anerkennung und Unterstützung. Im Rahmen der Kulturentwicklungsplanung haben wir einen deutlichen Bedarf an schnellen und unkomplizierten Fördermöglichkeiten für ehrenamtliche Akteurinnen und Akteure festgestellt. Mit dem neuen Förderprogramm wollen wir dieser Nachfrage gerecht werden“, erklärt Kulturministerin Katharina Binz.
Das Programm ist zunächst als Modellversuch bis Ende 2026 angelegt. Eine Evaluation im Anschluss soll Aufschluss darüber geben, ob und in welcher Form eine Verstetigung sinnvoll ist.
Quelle: Singendes Land 01.08.2025
Förderprogramm "Chorbegegnungen" für internationale Chorprojekte (Kinder- und Jugendchöre)
"Mit eurem Chor ins Ausland und dort auf andere begeisterte Sänger:innen treffen? Oder einen Chor nach Deutschland einladen? Ihr habt Lust, Neues zu lernen, den Horizont zu erweitern und wollt singen, singen, singen?
Mit unserem Förderprogramm Chorbegegnungen könnt ihr Zuschüsse für Begegnungen mit Chören aus dem Ausland bekommen! Als Zentralstelle des Bundes leitet die Deutsche Chorjugend Fördermittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) vom Bundesjugendministerium (BMFSFJ) an Chöre weiter.
Internationale Chorbegegnungen sind mit fast jedem Land der Erde möglich."
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt – DSEE – unterstützt mit ihrem Mikroförderprogramm gezielt kleinere Vorhaben, die ehrenamtliches Engagement stärken – besonders in strukturschwachen und ländlichen Regionen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen wie eingetragene Vereine, Stiftungen, gGmbHs oder kirchliche Einrichtungen. Eine Förderung ist bis zu einer Höhe von 1.500 Euro möglich, bei einem maximalen Projektvolumen von 10.000 Euro. Die DSEE trägt bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten.
Eine Online-Programmvorstellung, am 7. Juli in der Zeit von 17:00 Uhr bis 18:15 Uhr, gibt einen Überblick über das Antragsverfahren und bietet Raum für Fragen und Anregungen. Unter https://deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/veranstaltung/mikrofoerderprogramm-7-juli-2025 kann man sich zum Online-Workshop anmelden.
Gefördert werden Projekte, die Strukturen im Ehrenamt stärken, neue Mitwirkende gewinnen oder das Engagement sichtbar machen. Ob ein Workshop zur digitalen Vereinsverwaltung, ein gemeinsamer Ausflug als Zeichen der Anerkennung oder die Entwicklung barrierearmer Mitmachformate – die inhaltliche Bandbreite ist groß. Voraussetzung ist, dass das Projekt mindestens zwölf Wochen nach Antragstellung startet und bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres abgeschlossen ist.
Personalkosten sind nicht förderfähig, wohl aber Ausgaben für Honorare, Sachmittel oder Veranstaltungsdurchführung – etwa bei der Programmierung einer Website oder der Organisation einer Dankeschön-Feier. Ziel ist es, das freiwillige Engagement vor Ort dauerhaft zu stärken und weiterzuentwickeln.
Anträge können fortlaufend über das digitale Förderportal gestellt werden. Die DSEE stellt dafür ein einfaches Online-Verfahren zur Verfügung – inklusive Videoanleitungen und persönlicher Beratung. Wer sich engagiert, soll dabei nicht an bürokratischen Hürden scheitern.
Alle weiteren Informationen zum Mikroförderprogramm und zur Antragstellung sind unter https://deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/mikrofoerderprogramm nachzulesen.
Quelle: Singendes Land 27.06.2025

