- Fördermöglichkeiten

Fördermöglichkeiten durch den Chorverband Rheinland-Pfalz

Stand: 11.12.2023

Für förderwürdige Aktivitäten und Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2024 geplant sind, gelten neue Förderrichtlinien, die vom Präsidium des Chorverbandes Rheinland-Pfalz beschlossen wurden.

Das Antragsverfahren wird voll digital erfolgen; die entsprechenden Portale sind gerade in der Vorbereitung und werden ab 4.11.2023 verfügbar sein.

Hier finden Sie die Richtlinien zum Download: Förderrichtlinien des Chorverbandes Rheinland-Pfalz

Hier geht's zu den Online-Formularen: WebApp mit Online-Formularen

 

Hier die wichtigsten Punkte aus den Förderrichtlinien:

  • Es sind alle Mitgliedsorganisationen und Kreis-Chorverbände des Chorverbands Rheinland-Pfalz antragsberechtigt, die unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen: die Gemeinnützigkeit ist durch das Finanzamt anerkannt, der Mindestjahresbeitrag je aktivem Mitgleid beträgt 60 EUR.
  • Die Anträge auf Förderung müssen grundsätzlich vor der Durchführung der Maßnahme/des Projekts gestellt werden. Es gelten keine starren Antragsfristen.
  • Bei der Antragsstellung sind die zu erwartenden Ausgaben möglichst realistisch anzugeben. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der tatsächlich nachgewiesenen Ausgaben. 
  • Spätestens 8 Wochen nach Abschluss der Maßnahme/des Projekts soll die Abrechung vorgelegt werden. Dabei kann auf die Beigabe von Belegen verzichtet werden. Die Belege sind aber aufzubewahren.
  • Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt frühestens nach Prüfung der Abrechnungsunterlagen unnd grundsätzlich erst dann, wenn der Chorverband über die notwendigen Mittel verfügt.
  • Die maximale Zuschusshöhe je Mitgliedsorganisation/Chorverein beträgt 5.000 EUR pro Jahr.
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

 

Förderwürdig sind folgende Maßnahmen/Projekte:

1. Chor-Coaching

  • Beim Chor-Coaching handelt es sich um eine Aus- und Weiterbildungsmaßnahme für die Sängerinnen und Sänger eines Chors und deren Chorleitende.
  • Pro Jahr mindestens 3 bis maximal 12 Stunden.
  • Chor-Coaching durch die eigene Chorleitung werden nicht anerkannt.
  • Förderfähig: Honorar des Dozenten
  • Förderhöhe: maximal 75% des Honorars des Dozenten, jedoch maximal 50 EUR je Zeitstunde.
  • Weitere wichtige Informationen sind im Anhang der Förderrichtlinien des Chorverbandes Rheinland-Pfalz zu finden.

 

2. Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen

  • Dazu gehören Maßnahmen, die öffentlich, also auch für andere offen, sind, wie z.B. musikalische Workshops, Schulungen Chormanagement, Vorstands-Coaching.
  • Zu den Anerkennungsfähigen Kosten gehören z.B. Honorare, Reise- und Verpflegungskosten für Dozenten/Referenten, Raumkosten, Kosten für Werbematerialien und Licht-/Ton- und Bühnentechnik und Kosten für Notenmaterial.
  • Die Ausgaben müssen mindestens eine Höhe von 500 EUR haben.
  • Förderhöhe: maximal 50% der anerkennungsfähigen Kosten und maximal 600 EUR.
  • Weitere wichtige Informationen sind in den Förderrichtlinien des Chorverbandes Rheinland-Pfalz zu finden. 

 

3. Konzertveranstaltungen/Veranstaltungen mit Konzertcharakter

  • Dazu gehören Konzerte und Chorwettbewerbe, die von Chören veranstaltet werden sowie konzertante Veranstaltungen und Feedbacksingen, die von den Kreis-Chorverbänden veranstaltet werden.
  • Zu den Anerkennungsfähigen Kosten gehören z.B. Honorare, Reise- und Verpflegungskosten für Solistenund Instrumentalisten oder Juroren, Raumkosten, Kosten für Werbematerialien und Licht-/Ton- und Bühnentechnik und ggf. Kosten für Notenmaterial.
  • Die Mindesthöhe der Ausgaben richtet sich nach der Art der Veranstaltung. Sie beträgt z.B. bei Konzerten von Chören mindestens 2.000 EUR.
  • Die Förderhöhe richtet sich ebenfalls nach der Art der Veranstaltung. Sie beträgt z.B. bei Konzerten von Chören max. 20% der anerkannten Ausgaben und maximal 2.500 EUR.
  • Weitere wichtige Informationen sind in den Förderrichtlinien des Chorverbandes Rheinland-Pfalz zu finden.

 

4. Förderung der Kinder- und Jugendchorarbeit

  • Kinder- und Jugendchöre aus Kreis-Ebene werden je Aktivitätsstunde (45 Minunten) bei Proben und Auftritten mit 50 EUR bezuschusst.
  • Aktivitäten zur musikalischen Förderunge in Schulen (Chorklassen, Singpause etc.) werden mit max. 35% bezuschusst.
  • Weitere wichtige Informationen sind in den Förderrichtlinien des Chorverbandes Rheinland-Pfalz zu finden.

 

5. Teilnahme am Leistungssingen und Chorwettbewerben

  • Leistungssingen des Chorverbands Rheinland-Pfalz: finanzielle Förderung ohne besonderen Antrag. Die genauen Modalitäten und die Höhe der Förderung legt das Gesamtpräsidium jeweils fest.
  • Landes-Chorwettbewerb: pauschale Förderung von 500 EUR.
  • Deutscher Chorwettbewerb: Grundförderung von 500 EUR, zzgl. 30 EUR je Teilnehmendem, maximal jedoch 1.500 EUR.
  • Weitere wichtige Informationen sind in den Förderrichtlinien des Chorverbandes Rheinland-Pfalz zu finden.

 

6. Instrumentenbeschaffung

  • Dazu gehören Instrumente zur Durchführung der Proben- und Auftrittsarbeit.
  • Förderhöhe: 50% des Kaufpreises und max. 150 EUR je Anschaffung und max. 300 EUR pro Jahr.
  • Weitere wichtige Informationen sind in den Förderrichtlinien des Chorverbandes Rheinland-Pfalz zu finden.

 

7. Neugründungszuschuss

  • Voraussetzungen: Anmeldung durch den zuständigen Kreis-Chorverband und Nachweis eines tragfähigen Konzepts für den neu gegründeten Chor
  • Förderhöhe: 500 EUR. Nach einem Jahr muss ein Tätigkeitsnachweis des Chors vorgelegt werden. 
  • Weitere wichtige Informationen sind in den Förderrichtlinien des Chorverbandes Rheinland-Pfalz zu finden.

 

Anmerkung:
Da die Homepage des CV-RLP gerade überarbeitet wird, kann es sein, dass die Verlinkungen nicht mehr funktionieren. Bitte geben Sie uns in diesem Fall eine kurze Rückmeldung, damit wir diese neu einpflegen können.

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Förderprogramm "Chorbegegnungen" für internationale Chorprojekte (Kinder- und Jugendchöre)

"Mit eurem Chor ins Ausland und dort auf andere begeisterte Sänger:innen treffen? Oder einen Chor nach Deutschland einladen? Ihr habt Lust, Neues zu lernen, den Horizont zu erweitern und wollt singen, singen, singen?

Mit unserem Förderprogramm Chorbegegnungen könnt ihr Zuschüsse für Begegnungen mit Chören aus dem Ausland bekommen! Als Zentralstelle des Bundes leitet die Deutsche Chorjugend Fördermittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) vom Bundesjugendministerium (BMFSFJ) an Chöre weiter.

Internationale Chorbegegnungen sind mit fast jedem Land der Erde möglich."

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